Lebenslange Haft in sechs, Freiheitsstrafen in zehn Fällen, einmal Höchststrafe nach Jugendstrafrecht, drei Freisprüche. Das Urteil des Frankfurter Schwurgerichts im Auschwitz-Prozess war differenziert und sorgfältig begründet. Es gab aber auch den Tenor für die weitere Aufarbeitung der NS-Verbrechen vor: Wer im Vernichtungssystem nur Dienst nach Vorschrift geleistet hatte, musste
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