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Abgewogen und verstörend zugleich

Das Frankfurter Urteil

Abgewogen und verstörend zugleich
Seit dem 3. April 1964 (Foto) wurde der Auschwitz-Prozess im Frankfurter Bürgerhaus Gallus verhandelt. Der „Römer“ hatte sich aufgrund der vielen Beteiligten als zu klein erwiesen. (Bild: AKG / Picture Alliance / Roland Witsch)
Lebenslange Haft in sechs, Freiheitsstrafen in zehn Fällen, einmal Höchststrafe nach Jugendstrafrecht, drei Freisprüche. Das Urteil des Frankfurter Schwurgerichts im Auschwitz-Prozess war differenziert und sorgfältig begründet. Es gab aber auch den Tenor für die weitere Aufarbeitung der NS-Verbrechen vor: Wer im Vernichtungssystem nur Dienst nach Vorschrift geleistet hatte, musste
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Wissenschaftslexikon

Ha|fer  〈m. 3; unz.; Bot.〉 Angehöriger einer artenreichen Gattung der Süßgräser: Avena ● Gemeiner ~ Getreidepflanze mit abstehenden Rispen u. gleichseitig angeordneten, zweiblütigen Ährchen: A. sativa; … mehr

ei|sern  〈Adj.〉 1 aus Eisen bestehend 2 〈fig.〉 hart, unnachgiebig, unerbittlich, unbeugsam … mehr

Ge|lenk|schmie|re  〈f. 19; unz.; Anat.〉 schleimige Absonderung zum Verringern der Reibung in den Gelenken

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