Was machen wir nach dem Krieg mit den Nazis? Bei dieser Frage waren sich die Alliierten lange nicht einig. Die Briten – und auch die Sowjets – erwogen einen „kurzen Prozess“: Massenerschießungen der NS-Führung. Letztlich entschied man sich auf Drängen der USA für einen Gerichtsprozess. Zum federführenden Mann und späteren Chefankläger wurde der US-Bundesrichter Robert H. Jackson. Sein Credo: Die Untaten seien „so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung“ gewesen, dass eine Aufarbeitung zwingend sei. Und tatsächlich legten die Nürnberger Prozesse dank des umfangreichen Beweismaterials die verbrecherischen Strukturen des NS-Regimes offen.
Das Bild auf der Startseite zeigt die Anklagebank im Hauptkriegsverbrecherprozess (von vorne links): Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht (halb verdeckt). Hinten von rechts: Hans Fritzsche (halb verdeckt), Konstantin von Neurath, Albert Speer, Arthur Seyß-Inquart, Franz von Papen, Alfred Jodl, Fritz Sauckel, Baldur von Schirach, Erich Raeder, Karl Dönitz. (AKG)