Artikel neun bis elf schließlich regelten den Fall der „Reichsverwesung“ (im Fall der Minderjährigkeit oder Handlungsunfähigkeit des Königs) und die „Erziehung der königlichen Kinder“ (durch eine staatliche Erziehungskommission), ferner wurde die Armee auf strikten Gehorsam gegenüber der Exekutive verpflichtet. Eine in die Verfassung integrierte allgemeine Erklärung der Menschen- und
damals+ • Geschichte|Archäologie • Titelbeitrag
Ein Staat verschwindet15. Juni 2023
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