Über die Grundzüge der neuen Verfassung waren sich die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rates weitgehend einig: Der Rechtsstaat in Deutschland sollte gefestigt und eine parlamentarische Demokratie westlichen Musters errichtet werden. Ebenso stimmte man darin überein, dass man „Lehren aus Weimar“ ziehen, also Strukturprobleme der Weimarer Verfassung beheben wollte, die,
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