„Kammerzwerge“ dienten in den persönlichen Gemächern (der „Kammer“), erhielten nicht selten eine reguläre Besoldung und verfügten zudem über eigene Diener, sogenannte Zwergendienerinnen und Zwergendiener. Darüber hinaus wurden „Kammerzwerge“, wie Hofrechnungen belegen, im Lesen und Schreiben und in der Religion, mitunter auch in Fremdsprachen sowie im Reiten, Tanzen und Fechten
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